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   BGH, 30.11.1978 - X ZR 32/76   

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https://dejure.org/1978,3610
BGH, 30.11.1978 - X ZR 32/76 (https://dejure.org/1978,3610)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1978 - X ZR 32/76 (https://dejure.org/1978,3610)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1978 - X ZR 32/76 (https://dejure.org/1978,3610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Nichtigerklärung eines Patents - Zulässigkeit der Berufung gegen eine als Klarstellung bezeichnete Änderung der Patentansprüche - Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Nebenintervention

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 398
  • GRUR 1979, 222
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 86/64

    Heranziehung der in der Patentschrift angegebenen Vorteile einer Vorrichtung bei

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - X ZR 32/76
    Gleichwohl kann in einer solchen Klarstellung eine Beschwer des Nichtigkeitsbeklagten zu sehen sein, nämlich dann, wenn die Klarstellung nach ihrer sachlichen Bedeutung eine Einschränkung des Streitpatents enthält (RG GRUR 1942, 15; BGH GRUR 1967, 194, 195 - Hohlwalze).

    Gegen die Statthaftigkeit einer Anschlußberufung (vgl. BGH GRUR 1967, 194, 196 - Hohlwalze) bestehen auch dann keine Bedenken, wenn diese allein durch einen Nebenintervenienten eingelegt wird (BGH GRUR 1961, 572, 573 - Metallfenster).

  • BGH, 03.03.1977 - X ZR 22/73

    Patent hinsichtlich der besonderen Errichtung einer Mehrzweckhalle - Auslegung

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - X ZR 32/76
    Sie beruhen auf einer zutreffenden Anwendung der Grundsätze, denen die Rechtsprechung des Senats in dieser Frage folgt (vgl. BGH GRUR 1977, 598, 599, 600 - Autoskooterhalle) und werden auch durch die Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen bestätigt.
  • BGH, 20.04.1961 - I ZR 27/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - X ZR 32/76
    Gegen die Statthaftigkeit einer Anschlußberufung (vgl. BGH GRUR 1967, 194, 196 - Hohlwalze) bestehen auch dann keine Bedenken, wenn diese allein durch einen Nebenintervenienten eingelegt wird (BGH GRUR 1961, 572, 573 - Metallfenster).
  • RG, 20.02.1938 - I 59/38

    1. Kann im Patentnichtigkeitsstreit der Patentinhaber Berufung einlegen, wenn das

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - X ZR 32/76
    Für die Bejahung der Zulässigkeit der Berufung gegen eine solche als Klarstellung bezeichnete Änderung der Patentansprüche reicht es aus, daß die Berufungsklägerinnen das Vorliegen einer Beschwer schlüssig darlegen; ob die Klarstellung tatsächlich einschränkend in ihre Rechte eingreift, ist eine Frage der Begründetheit der Berufung (RGZ 158, 1, 2; BGH a.a.O. - Hohlwalze).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2021 - 15 U 25/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik

    Soweit der Sinn einer Teilvernichtung nicht im Wege steht, ist der Verletzungsrichter in der Bestimmung des Gegenstands der Erfindung frei (vgl. BGH, GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel; GRUR 1979, 222, 224 - Überzugsvorrichtung; Senat, GRUR-RS 2020, 43243 Rn. 40).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da

    Soweit der Sinn einer Teilvernichtung nicht im Wege steht, ist der Verletzungsrichter indes in der Bestimmung des Gegenstands der Erfindung frei (vgl. BGH GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel; BGH GRUR 1979, 222, 224 - Überzugsvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2020 - 15 U 77/14
    Soweit der Sinn einer Teilvernichtung nicht im Wege steht, ist der Verletzungsrichter in der Bestimmung des Gegenstands der Erfindung frei (vgl. BGH GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel; BGH GRUR 1979, 222, 224 - Überzugsvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2005 - 2 U 111/03

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Denn angesichts der oben dargelegten Bindung des Verletzungsrichters an den die Beschränkung des Patents betreffenden Teil der Entscheidungsgründe eines im Nichtigkeitsverfahren ergangenen Urteils ist eine Beschwer des Patentinhabers - als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Berufung - bereits dann gegeben, wenn bestimmte Passagen in den Entscheidungsgründen des anzufechtenden Urteils auch nur die ernsthafte Gefahr einer einschränkenden Auslegung des betroffenen Patents durch den Verletzungsrichter begründen (vgl. dazu BGH, GRUR 1988, 757 - Düngerstreuer; BGH, GRUR 1979, 222, 223 - Überzugsvorrichtung; Benkard/Rogge a.a.O., § 110 PatG, Rdnr. 4).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2020 - 15 U 38/18

    Ansprüche wegen behaupteter unmittelbarer und mittelbarer Verletzung des

    Soweit der Sinn einer Teilvernichtung nicht im Wege steht, ist der Verletzungsrichter in der Bestimmung des Gegenstands der Erfindung frei (vgl. BGH GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel; BGH GRUR 1979, 222, 224 - Überzugsvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2020 - 15 U 58/19
    Soweit der Sinn einer Teilvernichtung nicht im Wege steht, ist der Verletzungsrichter in der Bestimmung des Gegenstands der Erfindung frei (vgl. BGH GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel; BGH GRUR 1979, 222, 224 - Überzugsvorrichtung).
  • BGH, 29.05.1980 - X ZR 79/78

    Patentverletzungen durch "glatte patentrechtliche Äquivalente" - Verletzung des

    Wie der erkennende Senat in seinem das vorliegende Klagepatent betreffenden Urteil vom 30. November 1978 - X ZR 32/76 - ausgeführt hat, ist Gegenstand der Lehre des Klagepatents nach dessen Anspruch 1 eine Überziehvorrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruchs genannten Art mit.
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